Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10258
BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,10258)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1991 - 5 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,10258)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1991 - 5 StR 336/91 (https://dejure.org/1991,10258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwere schizoiddepressive Struktur als Strafminderungsgrund

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88

    Schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91
    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht